Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Loes op Locatie


Artikel 1. Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Loes op Locatie, bei denen durch die Vermittlung von Loes op Locatie Standorte genutzt werden, es sei denn, schriftlich wurde etwas anderes vereinbart.

Dabei gilt:

  • Der Eigentümer des Standorts behält jederzeit die Verfügungsgewalt über die Immobilie und ist während der Bereitstellung vor Ort anwesend.
  • Loes op Locatie lehnt ausdrücklich die vom Auftraggeber verwendeten Bedingungen ab, soweit diese abweichen.

Artikel 2. Versicherung und Kaution

  • Der Auftraggeber muss im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein, die ausreichenden Schutz für mögliche Schäden am Standort oder an dort befindlichen Gegenständen sowie für körperliche Verletzungen während der Produktion bietet. Der Auftraggeber ist ausdrücklich für alle Schäden verantwortlich, die durch seine Tätigkeiten oder Anwesenheit am Standort entstehen. Zudem muss die Versicherungssumme ausreichend sein, um direkt oder indirekt entstandene Schäden zu decken.
  • Der Eigentümer des Standorts und/oder Loes op Locatie können in keiner Weise für Schäden, Verluste, Diebstahl, körperliche Verletzungen oder Todesfälle haftbar gemacht werden, die direkt oder indirekt aus den Aktivitäten des Auftraggebers am Standort resultieren.
  • Der Auftraggeber ist verantwortlich und haftbar für das Verhalten aller Personen, die im Rahmen der Vereinbarung den Standort betreten.
  • Loes op Locatie behält sich das Recht vor, im Voraus eine (zusätzliche) Kaution zu verlangen.
  • Entsteht während der Produktion Schaden am Standort oder an dort befindlichen Gegenständen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies sofort dem Eigentümer und Loes op Locatie zu melden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, den Schaden innerhalb von 14 Tagen nach Produktionsende zu beheben. Ist die Versicherungsdeckung unzureichend, wird der Schaden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Vom Eigentümer nachträglich festgestellte Schäden sind innerhalb von 24 Stunden an Loes op Locatie zu melden.
  • Alle von Loes op Locatie im Zusammenhang mit Schäden entstandenen Kosten, einschließlich Büro- und Drittanbietergebühren, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind auf erste Aufforderung zu begleichen.


Artikel 3. Zeiten am Set

Für Fotografie können Standorte gebucht werden für:

  • Halbtags: 4,5 zusammenhängende Arbeitsstunden, beginnend vor 10:00 Uhr oder nach 13:00 Uhr
  • Ganztags: 9 zusammenhängende Arbeitsstunden, beginnend vor 10:00 Uhr

Für Bewegtbildproduktionen können Standorte gebucht werden für:

  • Halbtags: 5 zusammenhängende Arbeitsstunden, beginnend um 09:00 Uhr oder nach 13:00 Uhr
  • Ganztags: 10 zusammenhängende Arbeitsstunden, beginnend um 09:00 Uhr

Bei Überziehung gilt ein Teil einer Stunde als volle Stunde.

Die Arbeitszeit beginnt mit der Ankunft der ersten Person des Produktionsteams am Standort und endet mit dem Verlassen der letzten Person.


Artikel 4. Regeln während der Nutzung des Standorts

Während der Nutzung eines Standorts gelten die allgemeinen Hausregeln von Loes op Locatie. Ergänzungen dazu werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Abweichungen müssen im Voraus vereinbart und in der Buchungsbestätigung dokumentiert werden. Bitte informieren Sie sich gründlich über die Regeln und respektieren Sie diese, da viele Standorte private Wohnhäuser der Eigentümer sind.

Hausregeln:

  • Rauchen ist am Standort nicht gestattet, außer es wurde ausdrücklich mit dem Eigentümer vereinbart.
  • Keine Nutzung von Besteck, Geschirr, Kochutensilien, Lebensmitteln und Getränken vor Ort.
  • Der Standort ist sauber und aufgeräumt zu hinterlassen; Müll ist zu entfernen und Gegenstände zurückzustellen. Loes op Locatie behält sich vor, Reinigungskosten in Rechnung zu stellen, wenn dies nicht eingehalten wird.
  • Nutzung von Musikanlagen, TV, Telefonen oder Computern nur nach Vereinbarung.
  • Schwimmbad, Kamin und Kücheneinrichtungen nur nach vorheriger Zustimmung nutzbar.
  • Betten, Handtücher, Bettwäsche oder Leinen nur nach vorheriger Zustimmung nutzbar.
  • Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis des Eigentümers mitgebracht werden.
  • Belästigung der Nachbarschaft: Bei möglichen Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die betroffenen Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher schriftlich über die Produktion und die zu erwartende Belästigung zu informieren. Angaben zu Start- und Endzeit, Kontakt und Parkmöglichkeiten sind erforderlich.
  • Bei Bedarf: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.

Verstöße gegen diese Regeln können mit einer Geldstrafe von 100 Euro pro Verstoß durch Loes op Locatie geahndet werden, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.


Artikel 5. Stornierungen, Optionen und wetterabhängige Buchungen

Stornierungen:

Tagesbuchungen können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei mehrtägigen Buchungen entspricht die Frist der Anzahl der gebuchten Tage. Bei späterer Stornierung sind 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Buchungstag ist die volle Vergütung zu zahlen.

Optionen:

Der Auftraggeber kann eine Option auf einen Standort und eine Zeit nehmen. Diese Option muss mindestens 48 Stunden vorab in eine definitive Buchung umgewandelt werden, andernfalls verfällt sie automatisch.

Wetterabhängige Buchungen:

Loes op Locatie bietet die Möglichkeit von „Schönwetter-Buchungen“ an. Diese müssen in der Buchungsbestätigung explizit erwähnt werden. Entspricht das Wetter nicht der vereinbarten Bedingung, kann die Buchung zweimal ohne zusätzliche Kosten verschoben werden. Bleibt das Wetter weiterhin unpassend, ist die vereinbarte Vergütung vollständig zu zahlen.


Artikel 6. Agenturprovision

Loes op Locatie berechnet eine Provision von 20 % auf die Nutzungsgebühr des Standorts und geltende Zuschläge. Alle genannten Vergütungen und Zuschläge verstehen sich ohne Agenturprovision und ohne Mehrwertsteuer.

Artikel 7. Nutzungsgebühr des Standorts

Die Gebühr für die nicht-exklusive Nutzung eines Standorts wird vor der Produktion von Loes op Locatie festgelegt und in der Buchungsbestätigung klar angegeben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Tarifgruppe des Standorts und dem Verwendungszweck:

  • Fotografie: 1) Redaktionell, 2) Advertorial, 3) Kommerziell
  • Bewegtbild: 1) TV-Drama, 2) TV-Reality/Show, 3) Unternehmensvideo, 4) Werbung, 5) Spielfilm
  • Andere Nutzung: Preis wird individuell in Absprache mit dem Eigentümer festgelegt.


Artikel 8. Zuschläge

Zusätzlich zur Nutzungsgebühr können Zuschläge anfallen, z. B. für:

  • Nutzung der Küche für kulinarische Produktionen
  • Anwesenheit von mehr als 10 Personen gleichzeitig
  • Überstunden: Fotografie nach 9 Stunden, Film/Video nach 10 Stunden
  • Verbleib von Ausrüstung oder Waren vor Ort
  • Nicht sauber hinterlassener Standort
  • Erstellung von Werbematerial wie Plakate, Displays, Verpackungen etc.
  • Nutzung des Materials für mehr als ein Ziel, Land, Medium oder Thema

Für Aufbau, Abbau und Ausstattung gelten reduzierte Gebühren. Abweichungen von der Standardgebühr sind möglich, z. B. bei Nutzung außerhalb der Niederlande oder bei Exklusivität.

Zuschläge, die pro Monat oder anderen Zeitraum fällig werden, sind vollständig zu zahlen, auch wenn die Einrichtung nicht vollständig genutzt wird.


Artikel 9. Zahlungen

Der Auftraggeber erhält eine Rechnung von Loes op Locatie, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Die Zahlung an den Standortinhaber erfolgt erst nach Eingang bei Loes op Locatie.

  • Bei verspäteter Zahlung fallen 1 % Verzugszinsen pro Monat auf den Rechnungsbetrag an.
  • Alle Kosten, einschließlich Anwaltskosten, zur Einforderung der Zahlung trägt der Auftraggeber (mindestens 15 % des Forderungsbetrags, min. 300 Euro).
  • Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Rechnung an Dritte weitergeleitet wurde.
  • Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgen, andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.
  • Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen Loes op Locatie ist nicht zulässig.


Artikel 10. Nutzung des Bildmaterials

Der Auftraggeber erhält das Recht, das am Standort erstellte Material wie folgt zu nutzen:

Fotografie (Stills):

Nutzung für 1 Jahr für den vereinbarten Zweck. Einschränkungen:

  • Redaktionell: einmalig in den redaktionellen Spalten einer Publikation
  • Advertorial: max. 3 Platzierungen pro Anzeige in Verbindung mit Herstellerangeboten
  • Kommerziell: 1 Jahr für Werbung oder Broschüren in begrenzter Auflage


Bewegtbild:

Nutzung für 1 Jahr, 1 Land, für den vereinbarten Zweck. TV-Drama nur für die Aufnahmefolge. Wiederholungen innerhalb von 12 Monaten.

Abweichende Nutzung ohne Genehmigung gilt als Verletzung der Rechte des Eigentümers und zieht Schadensersatz von mindestens 200 % der Rechnungsbeträge nach sich.

Der Auftraggeber muss auch mit Drittbeteiligten sicherstellen, dass das Material nicht anders genutzt wird. Loes op Locatie ist gegen Ansprüche des Eigentümers freizustellen.

Artikel 11. Erweiterung der Nutzung des Bildmaterials

Wenn Sie das erhaltene Bildmaterial für einen längeren Zeitraum oder für einen anderen Zweck nutzen möchten, müssen Sie Kontakt mit Loes op Locatie aufnehmen. Hierfür wird eine separate Vereinbarung abgeschlossen. Ohne schriftliche Genehmigung von Loes op Locatie ist es nicht gestattet, das am Standort erstellte Bildmaterial für einen anderen Zweck oder für einen längeren Zeitraum als vereinbart zu verwenden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Loes op Locatie über jede beabsichtigte Änderung der Nutzung des Materials zu informieren, sofern diese eine Änderung der Vereinbarung zur Folge hat.

Vereinbarungen mit Dritten

Wenn der Auftraggeber Vereinbarungen mit Dritten über die Nutzung des oben genannten (Bild-)Materials trifft, darf die Dauer dieser Nutzung niemals die Dauer der zwischen dem Auftraggeber, Loes op Locatie und dem Eigentümer geschlossenen Vereinbarung überschreiten, es sei denn, Loes op Locatie hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die Dritten über die vereinbarte und zulässige Nutzung des (Bild-)Materials zu informieren und sicherzustellen, dass die Nutzung durch die Dritten damit übereinstimmt.

Artikel 12. Kontakt

Auftraggebern ist es unter keinen Umständen gestattet, direkt mit den Eigentümern der Standorte Kontakt aufzunehmen. Für Fragen oder zukünftige Buchungen können Sie sich – auch außerhalb der Bürozeiten – an Loes op Locatie wenden.

Artikel 13. Fotos des Standorts

Loes op Locatie kann nicht garantieren, dass die Fotos, mit denen ein Standort präsentiert wird, exakt dem aktuellen Zustand entsprechen: Gärten verändern sich mit den Jahreszeiten, Möbel werden gekauft und verkauft, einige Standorte werden für die Fotos speziell gestylt usw. Die Eigentümer informieren uns über wesentliche Veränderungen (Renovierungen und/oder neue Wandfarben). Loes op Locatie kann jedoch in keiner Weise haftbar gemacht werden, falls der Zustand des Standorts zum Zeitpunkt der Buchung von den zuvor präsentierten Fotos abweicht. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, einen Standort vor Bestätigung der Buchung zu besichtigen.

Artikel 14. Haftung und Vertraulichkeit

Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Loes op Locatie vorliegt, kann Loes op Locatie gegenüber dem Auftraggeber unter keinen Umständen für Schäden oder (zusätzliche) Kosten haftbar gemacht werden, die dadurch entstehen, dass Umstände eintreten, welche die Nutzung des Standorts einschränken oder unmöglich machen, oder wenn der Eigentümer den Standort aus irgendeinem Grund (nicht mehr) zur Verfügung stellt. Sollte Loes op Locatie dennoch gerichtlich für Schäden haftbar gemacht werden, ist die Haftung stets auf die im Zusammenhang mit dem Auftrag gezahlten Beträge begrenzt oder – sofern die Versicherung den Schaden deckt, auf die von der Versicherung ausgezahlte Summe.

Loes op Locatie haftet nicht, wenn der vom Auftraggeber gebuchte Standort zuvor oder später von einer Partei genutzt wird, die als Wettbewerber angesehen werden kann. Dieser Umstand entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Im Falle einer Stornierung durch den Eigentümer wird sich Loes op Locatie bemühen, dem Auftraggeber einen vergleichbaren Standort zur Verfügung zu stellen. Loes op Locatie haftet jedoch niemals für etwaige Kosten oder Schäden, beispielsweise wenn dies nicht gelingt oder der Auftraggeber mit dem Ersatzstandort nicht einverstanden ist.

Loes op Locatie haftet nicht für die Folgen von Handlungen des Eigentümers.

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Tatsachen und Umstände, die ihnen im Rahmen des Auftrags zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten, es sei denn, eine Offenlegung ist für die Führung eines Gerichtsverfahrens (als Kläger oder Beklagter) wesentlich erforderlich.

Artikel 15. Streitigkeiten und Rechtswahl


  • Bei Beanstandungen oder Anmerkungen zum Standort hat der Auftraggeber Loes op Locatie so schnell wie möglich unter Angabe der Gründe zu informieren. Ohne eine solche unverzügliche Mitteilung gelten die vereinbarten Leistungen als zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht. In allen Fällen gilt als äußerste Frist ein Zeitraum von 8 Tagen nach Rechnungsdatum (siehe auch Artikel 9: Zahlungen).
  • Alle Streitigkeiten, die sich aus einer bei Loes op Locatie vorgenommenen Buchung ergeben und nicht gütlich beigelegt werden können, werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt, unbeschadet des Rechts von Loes op Locatie, den Beklagten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem zuständigen Gericht seines Bezirks zu laden.
  • Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Loes op Locatie findet niederländisches Recht Anwendung.